Vorteile des Betreuten Wohnens

Betreutes Wohnen

Neues Angebot: Betreutes Wohnen im Ärztehaus Stötteritz

Betreutes Wohnen in Stötteritz: Noch befindet sich das geplante Objekt im Innenausbau, doch ab März 2022 können die Wohnungen bezogen werden. Wir bieten insgesamt 16 unterschiedlich große Wohnungen. Die Kaltmiete liegt bei 11,50 EUR pro Quadratmeter plus 2,50 EUR Betriebskosten und kann durch verschiedene Serviceleistungen ergänzt werden.

im Ärztehaus Stötteritz

Betreutes Wohnen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Neubau, unseren Angeboten rund ums Betreute Wohnen sowie zu den Wohnungen selbst. Haben Sie Interesse oder Fragen?

zu den Wohnungen

Was genau bedeutet Betreutes Wohnen?

Der Begriff „Betreutes Wohnen“ ist noch nicht geschützt, daher können Angebote verschiedene Konzepte beinhalten. Grundsätzlich geht es um eigenständiges Wohnen in einem Wohnobjekt oder einer Wohnanlage, das durch zusätzlich buchbare Leistungen unterstützt wird. Es handelt sich also um spezielle Wohnungen für Senioren bzw. für Pflege- oder Hilfebedürftige.

Wie läuft das ab?

Sie mieten eine Wohnung innerhalb einer betreuten Wohnanlage. Sie leben in den eigenen vier Wänden und können vertraglich festgelegte Service-Leistungen in Anspruch nehmen. Betreutes Wohnen ist keine Rundumversorgung, sondern für Menschen gedacht, die körperlich und geistig noch aktiv sind, aber die Unterstützung im Alltag oder die Gemeinschaft mit anderen Menschen suchen. Unser M&M Gesundheits- und Pflegedienst steht den Bewohnern und ihren Angehörigen mit größter Unterstützung beiseite. Gemeinsam stimmen wir unsere unterschiedlichen Serviceleistungen ab und passen diese dem individuellen Hilfebedarf an.

Welche Leistungen werden im Rahmen der Betreuung erbracht?

Wohnen

Es wird eine Mietwohnung zur Verfügung gestellt, die den Bedürfnissen des Menschen entspricht – in unserem Fall ausgestattet mit Balkon und Abstellraum sowie barrierefrei erreichbar.

Grundleistungen

Folgende Leistungen sind mindestens garantiert:

  • Ansprechperson mit regelmäßigen Sprechzeiten
  • Hausnotruf
  • Gebäudemanagement für die Pflege und Instandhaltung der Gemeinschaftseinrichtungen

Wahl- oder Zusatzleistungen

Frei wählbare Zusatzleistungen wie Wäsche- und Bügelservice, Essen auf Rädern, Haushaltshilfen, Fußpflege, Frisör und ambulante Pflege.

Müssen Betroffene und/oder Angehörige die Kosten alleine tragen?

Grundsätzlich müssen Sie die Kosten selbst tragen. Wohngeld und Leistungen vom Sozialamt sind aber möglich, wenn das eigene Einkommen zu gering ist. Hinzu kommt die sogenannte Grundsicherung, die als eigenständige Sozialleistung an ältere Menschen mit zu geringem Einkommen gezahlt wird.

Wie erfolgt die finanzielle Unterstützung über die Krankenkassen/Pflegekasse?

Auch die Pflegekasse kann Betreutes Wohnen unter bestimmten Voraussetzungen finanziell unterstützen. Sofern mindestens Pflegegrad 2 vorliegt, werden Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes und die Kosten für einen Hausnotruf gezahlt. Müssen Umbauarbeiten in der Wohnung erfolgen (Verbreiterung der Türen oder das Herabsetzen von Küchenschränken), gibt es dafür ebenfalls einen Zuschuss von der Pflegekasse zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die medizinische Behandlungspflege und finanzieren Hilfsmittel wie Rollatoren oder spezielle Matratzen.

Wo können sich Betroffene beraten lassen bezüglich finanzieller Unterstützung?

Lassen Sie sich beim Sozialamt hinsichtlich möglicher Kostenübernahmen beraten. Auch ein Gespräch mit der Kranken- und Pflegekasse bringt Klarheit, welche Leistungen finanziert werden und welche Kosten Sie selbst tragen müssen.

Haben Sie Interesse an einer der Wohnungen oder wünschen Beratung zum Thema Betreutes Wohnen? Dann wenden Sie sich gern an uns. Wir besprechen alle Fragen mit Ihnen!

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