Pflege Hilfsmittel – Hilfe + Verleih von M&M!

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Pflege Hilfsmittel sind Leistungen, die auf Antrag gewährt werden. Voraussetzung ist, dass die Betreuung zu Hause erfolgt. Leben Angehörige in einem Pflegeheim, ist die Ausgabe der Hilfsmittel nicht erforderlich, da diese zum Bedarf des Pflegeheims gehören. Beachten Sie, dass Sie die Hilfsmittel erst mit dem Datum der Antragstellung beziehen können. Sie stellen den Antrag bei der Pflegekasse. Diese hat für die Bearbeitung drei Wochen Zeit. Dann müssen Sie den Bescheid in den Händen halten.

Pflege Hilfsmittel – was Pflegebedürftige beziehen können

Die Hilfsmittel für die häusliche Pflege sollen die Betreuung unterstützen und vereinfachen. Die Pflegekasse unterscheidet zwei Arten von Hilfsmitteln. Diese können einzeln oder gemeinsam gewährt werden.

Technische Pflege Hilfsmittel

Zu den technischen Hilfsmitteln für die Pflege gehören unter anderem ein spezielles Pflegebett, das mit einer Einrichtung für die Lagerung des Angehörigen ausgestattet sein kann. Die gewährten Hilfen sind immer auf den Bedarf abgestimmt.

Ein weiteres Hilfsmittel, das in der häuslichen Pflege häufig beantragt wird, ist das Notrufsystem. Ein einfacher Knopf, der an einer Kette oder einem Armband getragen wird, verbindet sich mit der Zentrale. Diese ist rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr besetzt und bietet im Notfall nicht nur einen Ansprechpartner, sondern auch eine schnelle individuelle Betreuung.

Verbrauchmittel

Wie es der Name bereits sagt, können diese Hilfsmittel nur ein einziges Mal Verwendung finden. In diese Kategorie zählen unter anderem Einmalhandschuhe, Einlagen für das Bett, aber auch Binden oder Windeln. Verbandszeug, etwa bei offenen Wunden, kann ebenfalls als Verbrauchsmittel beantragt werden.

Nicht alle Hilfsmittel werden bewilligt

Grundsätzlich können pflegebedürftige Menschen die Hilfsmittel beanspruchen, die für die optimale Betreuung und die Körperpflege erforderlich sind. Eine Bewilligung kann auch erfolgen, wenn eine Vereinfachung der selbstständigen Lebensführung mit dem Hilfsmittel möglich ist.

Es ist für Sie wichtig zu wissen, dass Sie oder Ihr Angehöriger keinen grundsätzlichen Anspruch auf ein bestimmtes Pflegehilfsmittel haben. Die Pflegekasse arbeitet eng mit dem Medizinischen Dienst zusammen. Dieser beurteilt vor Ort, welche Hilfsmittel erforderlich sind.

Pflege Hilfsmittel: Probleme bei der Beantragung

Probleme durch die Beantragung von Pflege Hilfsmitteln ergeben sich aus der Zuständigkeit der Pflegekasse und den Kosten. So müssen Sie für technische Hilfsmittel eine einmalige Zuzahlung von bis zu 25 EUR leisten. Verbrauchsmittel werden nur bis zu einem Wert von 40 EUR im Monat erstattet. Darüberliegende Beträge trägt der Pflegebedürftige selbst.

Pflege Hilfsmittel werden nur dann genehmigt, wenn die Pflegekasse dafür auch zuständig ist. Einige Hilfsmittel, etwa einen Rollstuhl, zahlen die Krankenkassen. Somit würde die Pflegekasse dieses Hilfsmittel ablehnen.

M&M hilft – Beratung und Verleih Pflege Hilfsmittel

Sie benötigen für sich selbst oder einen Angehörigen Pflege Hilfsmittel und kommen mit der Beantragung nicht zurecht oder haben eine Ablehnung Ihres Antrags erhalten? Gern beraten wir Sie individuell und bieten Ihnen unsere Unterstützung bei der Antragstellung an. Zu unseren weiteren Dienstleistungen gehört der Verleih von Hilfsmitteln, die Sie nur für einen bestimmten Zeitraum benötigen. Nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf, wenn Sie eine individuelle Beratung oder weiterführende Informationen zu den Hilfsmitteln wünschen. M&M steht für Kompetenz und Unterstützung in allen Fragen rund um die Pflege. Gern vereinbaren wir mit Ihnen einen kurzfristigen Termin für die Beantwortung aller Fragen rund um die Pflege Hilfsmittel.

Bild: Freepik

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