Was sind Pflegesachleistungen? Wir helfen!

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Hinter dem Begriff der Pflegesachleistungen verbergen sich finanzielle Zuwendungen, die über das Pflegegeld hinaus geleistet werden. Sie beziehen sich auf die häusliche Pflege. Menschen, die in einem Seniorenzentrum leben, können keine Pflegesachleistungen beanspruchen. Erfahren Sie, um welche Leistungen es sich handelt und welche Voraussetzungen für die Beantragung vorliegen müssen.

Beanspruchung der Leistungen ab Pflegegrad 2

Sie können die Sachleistungen für sich selbst oder für einen nahen Angehörigen beanspruchen, wenn Sie mindestens den Pflegegrad 2 zuerkannt bekommen haben. Auch bei der Bewilligung des Pflegegrads 3, 4 oder 5 steht Ihnen die Beantragung der Sachleistungen offen. Für Sie ist es wichtig zu wissen, dass die Leistungen zusätzlich dem monatlichen Pflegegeld bewilligt werden. Es handelt sich allerdings um Antragsleistungen. Dies bedeutet, dass Sie diese nicht automatisch bekommen und dass der Antrag von der Behörde zunächst bewilligt werden muss.

Welche Sachleistungen Sie in Anspruch nehmen können

Bei den Pflegesachleistungen handelt es sich nicht um materielle Zuwendungen. Bei einer Bewilligung bekommen Sie selbst oder der von Ihnen betreute Pflegebedürftige ein erhöhtes Pflegegeld. Die Höhe orientiert sich an Ihrem Bedarf und am Pflegegrad, den Sie zuerkannt bekommen haben. Konkret handelt es sich um Hilfen in der häuslichen Pflege, die von einem professionellen Pflegedienst übernommen werden. Dies bedeutet, dass Sie die Sachleistungen nicht beanspruchen können, wenn Sie von einem Angehörigen gepflegt werden.

Beispiele für Pflegesachleistungen:

    Körperpflege
    Tagespflege
    Nachtpflege
    Hilfe beim Einkaufen
    Hilfe bei der Bewältigung des Haushalts

Die Leistungen sind mit einem Höchstbetrag definiert, der pro Monat gezahlt wird. Er richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand der Pflege. Für Sie ist es wichtig zu wissen, dass Sie das Pflegegeld mit der Pflegesachleistung kombinieren können. Ihr Pflegegeld wird nicht gemindert, wenn Sie eine Pflegesachleistung beziehen.

Höhe der Pflegesachleistungen

Die Höhe der Pflegesachleistung ist von Ihrem Pflegegrad abhängig. Je höher der Pflegegrad ist, desto höher ist auch die Sachleistung, die Sie beanspruchen können.

    Pflegegrad 1: Keine Pflegesachleistung, dafür 125 Euro mtl. Entlastung
    Pflegegrad 2: 724 EUR
    Pflegegrad 3: 1.363 EUR
    Pflegegrad 4: 1.693 EUR
    Pflegegrad 5: 2.095 EUR

Stand: Oktober 2022

Sie können die Leistung auch dann in Anspruch nehmen, wenn Sie oder der zu pflegende Angehörige temporär in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung untergebracht ist.

Beantragung der Pflegesachleistungen

Sie stellen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Die Beantragung der Pflegesachleistung kann mit dem Erstantrag, aber auch später gestellt werden. Dies ist die gängige Praxis, wenn Sie von der Pflege durch einen Angehörigen auf die Dienstleistungen eines Pflegedienstes ausweichen.

Unterstützung und Beratung zum Thema Pflege

Sie wünschen eine eingehende Beratung zum Pflegegeld und zur Pflegesachleistung? Vereinbaren Sie gern mit uns einen persönlichen Termin. M&M unterstützt Sie bei der Beantragung der Leistung und gibt Ihnen einen Überblick über die Voraussetzungen, von der die Bewilligung des Antrags abhängig. Vorrangig ist die Frage zu klären, wie die professionelle Betreuung durch einen Pflegedienst organisiert werden kann und welche Kosten auf Sie zukommen. Hier ist die Pflegesachleistung hilfreich, denn ein großer Teil der Kosten kann durch diese Leistung gedeckt werden. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gern.

Bilder: Freepik

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