Pflegedienst Kosten: Womit muss man rechnen?

Pflegedienst Kosten: Was kommt auf Sie zu?

Pflegedienst: Welche Kosten fallen an?

Der ambulante Pflegedienst wird gern als Alternative zum Pflegeheim oder zur Kurzzeitpflege eingesetzt. Typische Hilfestellungen bei alltäglichen Aufgaben werden ein- oder mehrmals pro Woche geleistet. Die dafür entstehenden Kosten können je nach Leistungsumfang und Standort monatlich drei- bis vierstellig sein. Welche Möglichkeiten haben Sie als pflegende Angehörige oder pflegebedürftige Person, diese Pflegedienst-Kosten zu tragen?

Die Pflegedienst Kosten im Überblick

Ein ambulanter Pflegedienst kümmert sich um die Versorgung einer pflegebedürftigen Person, hilft beispielsweise im Haushalt und bei der täglichen Körperpflege. Im Gegensatz zur stationären Pflege – wie etwa der Tagespflege oder Kurzzeitpflege – verbleibt der Betreute in den eigenen vier Wänden und wird durch den häuslichen Pflegedienst stundenweise unterstützt. Neben dem Vorteil der gewohnten Umgebung sind ambulante Pflegedienste meist günstiger als die Versorgung in einem Pflegeheim.

Der Standort spielt eine Rolle

Die Kosten variieren je nach Bundesland und beginnen meist ab circa 500,- Euro im Monat. Da ein ambulanter Pflegedienst offiziell durch die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen beauftragt werden muss, gibt es auch einen entsprechenden Vertrag, der die vereinbarten Leistungen detailliert auflistet. Das Paket der „kleinen Körperpflege“ kann zum Beispiel Ankleidetätigkeiten und die Unterstützung beim Waschen umfassen, während das Paket der „großen hauswirtschaftlichen Versorgung“ Aktivitäten wie die Hausreinigung und den regelmäßigen Einkauf beschreibt. Als Faustregel gilt: Je größer der Leistungsumfang, desto höher fallen die monatlichen Pflegedienst-Kosten aus. Diese können in bestimmten Fällen daher auch 2.500,- Euro und mehr betragen. Sie berechnen sich aus dem Stundensatz der Pflegekraft und zusätzlichen Faktoren wie der Anfahrt. Einen Einfluss auf den Preis hat neben der Häufigkeit der Einsätze auch das Bundesland, weil sich der Anteil der eigenen Zuzahlung je nach Bundesland unterscheidet.

Unterstützung bei Kosten für den Pflegedienst

Die Pflegedienst-Kosten müssen in vielen Fällen jedoch nicht allein getragen werden. Kommt der Gedanke an einen ambulanten Pflegedienst auf, weil Sie entsprechende Einschränkungen bei sich oder Angehörigen feststellen, sollten Sie sich direkt an Ihre Pflegekasse wenden. Diese ist Ihr erster Ansprechpartner für die Beantragung eines Pflegegrades, welcher wiederum die Basis für die Zuschüsse der Pflegeversicherung bildet. Bereits ab Pflegegrad 2 erhalten Sie diese Förderung. Um den jeweiligen Pflegegrad festzustellen, wird ein Gutachter geschickt, der die Situation prüft. Anschließend erhalten Sie die Einteilung. Die Kosten für den Pflegedienst werden bis zu folgender Höhe übernommen:

  • Pflegegrad 2: maximal 689 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 3: maximal 1.298 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 4: maximal 1.612 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 5: maximal 1.995 Euro pro Monat

Einen Unterschied zur klassischen ambulanten Pflege stellt die häusliche Krankenpflege dar. Diese kann nicht nur bei Personen höheren Alters, die über einen Pflegegrad verfügen, in Anspruch genommen werden – sondern auch zum Beispiel nach einem längeren Krankenhausaufenthalt. Der Ansprechpartner für Förderungen der häuslichen Krankenpflege ist nicht die Pflegeversicherung, sondern die Krankenkasse.

Fazit: Pflegedienst-Kosten sind oft nur teilweise in Eigenleistung zu tragen

Die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst sind in der Regel nur für Personen ohne einen bestimmten Pflegegrad allein zu bezahlen. Ab Pflegegrad 2 bezuschusst die Pflegeversicherung die ambulante Pflege mit bestimmten Beträgen. Menschen mit Pflegegrad 5 können so bis zu 1.995 Euro im Monat erhalten.

Bei Fragen zu den Kosten oder Pflegeleistungen, sprechen Sie uns einfach an.

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