Entlastungsbetrag Pflege: Lebensqualität effektiv steigern

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Ein beträchtlicher Anteil der Pflegebedürftigen wird in den eigenen vier Wänden von Angehörigen versorgt. Die häusliche Pflege ist zuweilen herausfordernd und belastend. Um pflegende Angehörige zu entlasten, hat der Gesetzgeber im Jahr 2017 den Entlastungsbetrag-Pflege eingeführt. Erfahren Sie, worum es sich dabei handelt und wie sowohl Sie als auch Ihre Liebsten von der staatlichen Unterstützung profitieren.

 Verschnaufpause für pflegende Angehörige: Entlastungsbetrag Pflege

Mit einer finanziellen Zuwendung in Höhe von maximal 125 EUR pro Monat entlasten die Pflegekassen Personen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen. Der Betrag dient dazu, Pflegebedürftigen die bestmögliche Betreuung zukommen zu lassen und gleichzeitig die emotionale und körperliche Gesundheit der Betreuenden zu gewährleisten.

Die Kassen zahlen den Entlastungsbetrag zweckgebunden aus. Er kann beispielsweise für folgende Leistungen genutzt werden:

  • Unterkunft und Verpflegung im Rahmen der Tages- und Nachtpflege
  • Unterkunft und Verpflegung im Rahmen der Kurzzeitpflege
  • Unterstützungsangebote im Alltag

Darüber hinaus ist es im Freistaat Sachsen möglich, die staatliche Zuwendung in Form der sogenannten Nachbarschaftshilfe einzusetzen. Diese umfasst:

1. Alltagsstrukturierung
2. Versorgung und Begleitung bei Ausflügen
3. Entwicklung und Erhalt der kognitiven und kreativen Fähigkeiten durch gemeinsame Aktivitäten

Voraussetzung hierfür ist, dass die Person mit dem Pflegebedürftigen nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist sowie das Bestehen getrennter Wohnverhältnisse. Außerdem muss die Pflegekasse den Helfer anerkennen.

Zu Punkt 3 zählt unter anderem Hilfe im Haushalt oder beim Einkaufen, die Begleitung bei Behördengängen, Arztbesuchen etc. sowie die Inanspruchnahme eines Bewegungsangebots.

Der Entlastungsbetrag-Pflege wird rückwirkend ausgezahlt. Das bedeutet, Sie erhalten nach Einreichung der Belege bei der Pflegekasse die entsprechende Summe erstattet.

 Entlastungsbetrag- Pflege: Berechtigte und Antragstellung

Sämtliche Pflegebedürftigen, die Leistungen von den Pflegekassen erhalten und im häuslichen Umfeld wohnen, sind berechtigt, den Entlastungsbetrag zu erhalten. Somit steht die finanzielle Zuwendung allen pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 1 zu. Das Budget wird dabei unabhängig von anderen genutzten Pflegeleistungen gezahlt.

Die Stellung eines Antrags im Vorfeld ist nicht notwendig. Prinzipiell erstatten die Kassen nach Inanspruchnahme der Leistung die entsprechende Summe. Nicht genutzte Entlastungsbeträge verfallen dementsprechend zunächst nicht, sondern können rückwirkend verwendet werden.

Achtung: Um die Rückerstattung zu erhalten, müssen Rechnungen und Belege über die genutzten Leistungen an die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person übersendet werden!

 Fallstricke bei der Beantragung vermeiden: Tatkräftige Unterstützung von M&M

Die Pflegeversicherungen übernehmen die Kosten nur, wenn die Leistungen von anerkannten Anbietern übernommen wurden. Andernfalls tragen Sie die entstandenen Kosten selbst. Lassen Sie sich von uns beraten, welche Angebote zugelassen sind und vermeiden Sie finanzielle Nachteile.

Darüber hinaus helfen wir Ihnen bei der Antragstellung durch Bereitstellung von Musterformularen oder der Abgabe einer Abtretungserklärung, sodass die Dienste direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

 Moderne Tagespflege und mehr: Auf M&M können Sie zählen

Nicht nur bei der Antragstellung für den Entlastungsbetrag-Pflege sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Unsere moderne Tagespflegeeinrichtung lässt Senioren wieder mit Freude am Leben teilhaben und ihren zweiten Frühling genießen. Zudem bieten wir ambulante Pflegeleistungen durch kompetente Mitarbeiter mit Herz in angenehmer Atmosphäre sowie betreutes Wohnen an.

 Fazit: Ihr Schlüssel zu mehr Lebensqualität

Vom Pflege-Entlastungsbetrag profitieren alle. Mit ein wenig Aufwand erhalten Sie die bestmögliche Versorgung Ihrer Liebsten und sind imstande, Ihr mentales und körperliches Wohlergehen zu erhalten. Kontaktieren Sie bei offenen Fragen unser sachkundiges Team, ganz einfach über unser Kontaktformular.
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