Eine unerwartete Erkrankung, ein Unfall oder in der Schwangerschaft – besondere Situationen erfordern manchmal besondere Unterstützung. Zum Beispiel durch eine Haushaltshilfe vom Pflegedienst. Eine solche Hilfe kann die „Rettung“ sein, eine Stütze bei der Bewältigung der täglichen Arbeit, wenn die Haushaltsführung plötzlich nicht mehr alleine zu bewältigen ist. Doch wer übernimmt die Kosten in diesem Fall? Und welche Tätigkeiten kann eine Haushalthilfe vom Pflegedienst übernehmen?
Haushaltshilfe vom Pflegedienst – eine starke Unterstützung
780.000 Menschen in Deutschland arbeiten in der Haushaltshilfe vom Pflegedienst. Sie kümmern sich um Kinder, ältere Menschen, Schwangere und Zwillingsmütter – immer dann, wenn eine plötzliche Pflege- oder Hilfsbedürftigkeit eintritt. Inmitten der Coronavirus-Pandemie – einer Krise, die gezeigt hat, wie wichtig es ist, unsere Wohnungen und deren Bewohner zu umsorgen, – können die Fähigkeiten und Geduld einer Haushaltshilfe vom Pflegedienst gar nicht hoch genug angerechnet werden. Geholfen wird unter anderem bei folgenden Tätigkeiten:
- Einkaufen & Kochen
- Aufräumen & Putzen
- Waschen, Aufhängen, Bügeln & Legen der Wäsche
- Körperpflege & An-/Ausziehen
- Kinderbetreuung
- und vieles mehr…
Betroffene werden mit den Kosten nicht alleingelassen
Sind Sie gesetzlich versichert und wird eine vorübergehende Haushaltshilfe vom Arzt verschrieben, dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Zum Beispiel wenn eine werdende Mutter in der Schwangerschaft viel liegen muss oder wenn durch einen Reha- oder Krankenhausaufenthalt Hilfe bei der Kinderbetreuung und im Haushalt nötig ist. Generell gilt, dass die versicherte Person auch die Person sein muss, die den Haushalt führt – sprich: Ehe- oder Lebenspartner sowie ältere Kinder können die Haushaltstätigkeiten nicht übernehmen, weil sie arbeiten oder in der Schule sind.
Dabei übernehmen viele Kassen sogar mehr Kosten, als das Gesetz ihnen vorschreibt. Sie zahlen beispielsweise schon bei weniger schweren Erkrankungen oder länger als gesetzlich vorgeschrieben. Wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse, um zu erfahren, welche Konditionen diese Ihnen bieten kann.
Leicht gemacht: So wird der Antrag auf eine Haushaltshilfe gestellt
1. Antrag stellen
Antragsformulare gibt es bei Ihrer Krankenkasse. Diese werden von Ihrem Arzt und ihrem Pflegedienst in Zusammenarbeit mit Ihnen ausgestellt und danach bei der Kasse eingereicht.
2. Der Antrag auf Haushaltshilfe wird von der Krankenkasse geprüft und im Idealfall genehmigt.
3. Abrechnung und Zahlung erfolgen durch die Krankenkasse. Wenn Sie keine Zuzahlunggbefreiung haben, entstehen Ihnen lediglich die Kosten für die gesetzliche Zuzahlung. Diese betragen für die ersten 28 Tage 10 % der Kosten vom Pflegedienst zzgl. 10 Euro einmalig. Die Kosten werden durch die Krankenkasse erhoben.
Hilfe im Haushalt nach Krankenhausaufenthalt
Wenn Sie nach der Entlassung aus dem Krankenhaus, aufgrund einer Krankenhausbehandlung oder einer notwendigen Operation, Hilfe im Haushalt benötigen, kann ihnen der Hausarzt auch eine Verordnung über Häusliche Krankenpflege ausstellen. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Ihren selbst gewählten Pflegedienst.
Benötigen Sie Hilfe?
Ob Sie selbst betroffen oder Angehörige von Betroffenen sind – nutzen Sie Ihre Möglichkeiten, um eine Haushaltshilfe oder einen Pflegedienst zu erhalten. Für eine persönliche und individuelle Beratung fragen Sie uns. Wir sind gerne für Sie da und freuen uns auf Ihre Anfrage!