Höhere Pflegekosten? Gesetzliche Neuerungen seit September

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Höhere Pflege und Pflegedienst Kosten? Was jetzt auf Betroffene zukommt: Der Bundestag hat zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in Deutschland ein Gesetz verabschiedet, das mit Inkrafttreten die gesamte Pflege, sowohl Pflegeheime, Pflegedienste als auch die Tagespflege betrifft. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung, kurz GVWG, ist am ersten September in Kraft getreten und will die Pflege in Deutschland verbessern. Um die Pflegequalität zu sichern, sieht das GVWG unter anderem bessere Konditionen für Pflegekräfte und Anhebungen von Pflegesachleistungen vor. Zudem sind nun Tariflöhne im Bereich der Pflege Pflicht. Was sich dadurch konkret ändert, insbesondere für Pflegebedürftige und ihnen entstehende Pflegedienst Kosten, haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.

Welche Änderungen sieht das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung vor?

Arbeiten in der Pflege soll attraktiver werden – Pflegeeinrichtungen, so auch Pflegedienste und Tagespflegeeinrichtungen, können künftig nur noch mit der Pflegeversicherung abrechnen, wenn sie ihre angestellten Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif oder kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen bezahlen. Es wird ein bundeseinheitlicher Personalschlüssel vorgegeben, der die Einstellung weiterer Fachkräfte ermöglichen soll.

Neben höheren Löhnen bekommen die Pflegekräfte auch mehr Verantwortung – das heißt eigenständige Entscheidungen in der häuslichen Pflege treffen und eine konkrete Empfehlung für notwendige Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel aussprechen. Dadurch ist dann keine ärztliche Verordnung mehr nötig. Das ist sinnvoll, denn erfahrungsgemäß wissen Pflegekräfte meist besser, welche Hilfsmittel wirklich eine Erleichterung bringen, da sie näher am Patienten und der Situation sind, als Ärzte.

Gut zu wissen: Die Empfehlung der Pflegekraft für ein Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel darf nicht älter als 14 Tage sein, wenn Sie es bei Ihrer Kasse beantragen!

Wie sind die Pflegedienst Kosten nun dadurch betroffen?

Das Inkrafttreten des GVWG lässt die Kosten, die Pflegediensten entstehen weiter steigen. Auch die emporschnellenden Lebenshaltungskosten machen vor Pflegediensten keinen Halt. Zudem wird die Sicherstellung der Patientenversorgung aufgrund des seit Jahren bestehenden Mangels an Pflegekräften, zunehmend schwerer. Diese Mehrausgaben müssen abgedeckt werden und folgern eine unumgängliche Erhöhung der Pflegedienstkosten.

Für Pflegebedürftige heißt das:

Tariflöhne: Da Pflegeeinrichtungen, so auch Pflegedienste, künftig dazu verpflichtet sind ihre Angestellten nach Tarif zu bezahlen, wirkt sich das wiederum auch auf die Höhe der zu leistenden Pflegekosten für Patienten aus. Pflegekräfte leisten wichtige Arbeit, die zudem oft körperlich aber auch mental zehrend ist. Eine tarifliche Bindung der Gehälter macht den Beruf attraktiver.

Sachleistungsbeträge: Um Pflegebedürftige und Angehörige mit den Kosten nicht allein zu lassen und den steigenden Vergütungen Rechnung zu tragen, werden Sachleistungsbeträge in der ambulanten Pflege außerdem um fünf Prozent erhöht. In der Praxis bedeutet das, dass Pflegebedürftigen am Monatsende mehr Pflegegeld ausbezahlt wird.

Ob die Pflegekosten mit den erhöhten Sachleistungsbeträgen abgedeckt werden können, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung bringt einige weitere Neuerungen, unter anderem Pflegebedürftige Personen in Pflegeheimen betreffend, mit sich:

  • Bei der Versorgung im Pflegeheim werden neben dem Leistungsbetrag Zuschläge, die mit der Dauer der Pflege steigen, bezahlt
  • Der Leistungsbetrag der Pflegeversicherung zur Kurzzeitpflege wird angehoben

Auf der Seite des Gesundheitsministeriums finden Sie alle Informationen dazu.

Gut zu wissen: Beim Sozialamt kann zusätzlich zum Sozialgeld, die sogenannte „Hilfe zur Pflege“ beantragt werden! Wir beraten und unterstützen Sie dabei gern.

Fazit

Dass Pflegefachkräfte mehr Verantwortung übertragen und höhere Löhne ausbezahlt bekommen, ist zu begrüßen. Zudem ist dies ein guter Anreiz, Jobs in diesem Bereich attraktiver zu machen und die Qualität der Pflege so weiterhin auf hohem Niveau zu halten. Dass die zu tragenden Pflegedienst Kosten für Pflegebedürftige Menschen dadurch steigen, sollte trotzdem keine Angst machen. Vielmehr ist es ein Grund sich bei Ihrer Kasse genauestens über die Sätze der Sachleistungsbeträge und beim Sozialamt über die Hilfe zu Pflege, zu informieren. Zögern Sie auch nicht, zu uns Kontakt  aufzunehmen! Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular – wir stehen Ihnen beratend zur Seite.

Bild: ijeab/freepik

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