Zuzahlung häusliche Krankenpflege: Kosten-Wirrwar erklärt

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Zuzahlung häusliche Krankenpflege: Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben bei bestehender Notwendigkeit von Krankenpflege unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Pflege durch professionelle Pflegekräfte im häuslichen Umfeld. Für die Inanspruchnahme dieser Leistung müssen die Betroffenen Zuzahlungen entrichten. Erfahren Sie, wie hoch diese ausfallen und was bei der Beantragung der häuslichen Krankenpflege wichtig ist.

Häusliche Krankenpflege: Anspruch

Die häusliche Krankenpflege beinhaltet die Grundpflege, Behandlungspflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. Den Schwerpunkt bilden behandlungspflegerische Leistungen. Dazu zählen insbesondere Pflegemaßnahmen, die aufgrund von Erkrankungen erforderlich werden. Sie sind auf das Krankheitsbild des Patienten zugeschnitten und dienen dazu, die Krankheit zu heilen beziehungsweise das Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern.

Anspruch auf häusliche Krankenpflege haben gesetzlich Versicherte, wenn sie oder andere im Haushalt lebende Personen die Leistungen nicht selbst übernehmen können. Darüber hinaus muss die Krankenkasse die entsprechende ärztliche Verordnung genehmigen.

Höhe und Berechnung

Eine Zuzahlung für die häusliche Krankenpflege müssen Versicherte leisten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Sie beträgt 10 % der Gesamtkosten der Verordnung sowie zehn Euro pro Verordnung. Die prozentuale Zuzahlung ist indes auf die ersten 28 Kalendertage pro Kalenderjahr begrenzt, in der die Leistung in Anspruch genommen wird. Der Eigenanteil in Höhe von zehn Euro ist für jede Verordnung zu begleichen. Dies schließt neben ergänzenden auch sämtliche im Laufe des Jahres anfallenden Folgeverordnungen mit ein.

Beispielrechnung:

Im Zeitraum von drei Wochen erhält ein Patient 4x wöchentlich einen Verbandswechsel. Die Vergütung beläuft sich auf 14 EUR – hinzu kommen jeweils 3,50 EUR Hausbesuchspauschale. Die Gesamtkosten betragen demnach 210 EUR und die Zuzahlung 31 EUR (10 EUR für die Verordnung + anteilig 10 % der Gesamtkosten)

Wichtig: Schwangere sind von der Zuzahlungspflicht befreit.

Zuzahlung häusliche Krankenpflege: Beantragung

Um den Antrag auf häusliche Krankenpflege stellen zu können, benötigen Sie zunächst eine Erstverordnung eines Mediziners. Ist zum Beispiel der Hausarzt der Meinung, dass Sie Grundpflege, Behandlungspflege oder hauswirtschaftliche Versorgung im Sinne der häuslichen Krankenpflege benötigen, stellt er Ihnen die entsprechende Bescheinigung aus. Im Anschluss reichen Sie das Schriftstück bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese prüft den Antrag und leitet sodann den Genehmigungsprozess ein.

Antrag auf häusliche Krankenpflege: Diese Dinge müssen Sie unbedingt beachten

Erfahrungsgemäß benötigen die Krankenkassen einige Tage, um den Antrag abschließend zu prüfen. Ist das Bedürfnis nach häuslicher Krankenpflege, wie zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt im Vorfeld absehbar, sollten Sie den Antrag frühzeitig stellen. Falls Sie vor Ende des Genehmigungsprozesses auf Versorgung angewiesen sind, können Sie einen Pflegedienst mit der Wahrnehmung der Aufgaben betrauen – nach positivem Bescheid übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Achtung: Die Verordnung muss spätestens am dritten Arbeitstag nach Ausstellung durch den Arzt beim Versicherer vorliegen. Des Weiteren genehmigt die Krankenkasse den Antrag nur, sofern die Leistungen nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person wahrgenommen werden kann.

Häusliche Krankenpflege beantragen: Tatkräftige Unterstützung von M&M

Bei auftretender Hilfsbedürftigkeit haben die Betroffenen und deren Angehörige alle Hände voll zu tun. Sich um den Schriftverkehr mit der Krankenkasse zu kümmern, ist eine zusätzliche Belastung, die sich vermeiden lässt. Reichen Sie die Erstverordnung für die häusliche Krankenpflege bei M&M ein. Wir leiten diese anschließend an den Versicherer weiter und stellen den Antrag für Sie.

Geringer Eigenanteil – Große Wirkung

Mit einer Zuzahlung für die häusliche Krankenpflege in Höhe von zehn Euro pro Verordnung und 10 % der Gesamtkosten erhalten Sie die Versorgung, die Sie verdienen. M&M übernimmt den Antragsprozess für Sie, damit Sie keine Fristen verpassen. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin per Telefon oder über das Kontaktformular.

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