Ambulante Pflege Kosten: gesetzl. Mindestlohnerhöhung ab 01.05.2023

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Ambulante Pflege Kosten: Der höhere Mindestlohn für Pflegekräfte kommt. Bereits im letzten Jahr haben wir Sie rund um die neuen Gesetzesbeschlüsse und zur ersten der schrittweisen Lohnerhöhung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informiert. Nun steht die Einführung in der gesamten Pflege, von ambulanter Betreuung bis zum Leben im Pflegeheim, kurz bevor. Viele Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, und natürlich ihre Angehörigen, sorgen sich um steigende Kosten. Das müssen Sie jetzt wissen.

Wie viel darf ambulante Pflege kosten?

Im Mittelpunkt der Debatte zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns stand von Anfang an die Frage, wie viel gute Pflege der Gesellschaft wert ist. Ein bis 2022 bestehender Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde war nicht mehr zeitgemäß. Um Pflegeempfänger und Angehörige nicht unnötig zu belasten, wurde die Erhöhung auf 14,15 Euro in drei Schritten beschlossen. Die erste Erhöhung erreichte Sie im September 2022, als die Entlohnung von 12,00 auf 13,70 Euro stieg, der zweite Schritt sind die neuen 13,90 Euro am 1. Mai 2023. Zum 1. Dezember 2023 wird der vorerst finale Mindestlohn von 14,15 Euro eingeführt. Diese schrittweise Erhöhung gibt Krankenkassen und Hilfsstellen die notwendige Zeit, bürokratische Prozesse umzustellen und Zuschüsse zu Pflegekosten adäquat anzupassen. Für viele Menschen könnte diese Erhöhung einen Pflegeberuf attraktiver machen – das trifft bei Ihnen zu? Hier können Sie sich direkt auf unsere offenen Stellen bewerben.

Wir glauben, dass diese Anpassung, auch im Zuge der aktuellen Inflation, mehr als notwendig war und zahlen unseren Mitarbeitenden gern ein angemessenes Gehalt, von dem Pflegekräfte tatsächlich leben können. Allerdings wissen wir auch, dass diese Kosten allen, die auf Pflege angewiesen sind, Sorgen machen.

Nicht nur der Mindestlohn steigt

Die gute Nachricht zuerst: Nicht nur der gesetzliche Mindestlohn und damit die Kosten für die ambulante und stationäre Pflege steigen, sondern auch die Höhe des Pflegegeldes. Im nächsten Jahr soll das Pflegegeld um 5 Prozent angehoben werden. Doch natürlich reicht dieser gesetzliche Zuschuss für viele Menschen nicht aus, um die gesamte Pflegeleistung abzudecken.

Als mobiler Pflegedienst liegt uns die persönliche Situation unserer Kundinnen und Kunden am Herzen. Unsere Pflegekräfte unterstützen Sie im Alltag, in medizinischen Belangen und auch in ganz privaten Situationen wie bei der Körperpflege, einem Teil der Grundpflege. Wir sind darauf bedacht, sicherzustellen, dass Sie die Pflege erhalten, die Sie sich und Ihren Angehörigen wünschen. Höhere ambulante Pflege Kosten werden daher von uns nur soweit umgelegt, wie unbedingt notwendig. Das GVWG (Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung) soll schließlich in erster Linie allen zugutekommen, die auf Pflege im Alter oder bei Einschränkungen angewiesen sind. Ein fairer Lohn für Pflegekräfte ist nur eines von vielen Puzzleteilen, die dazu beitragen.

So geht es nun weiter

In den kommenden Wochen teilen wir Ihnen im Rahmen Ihrer persönlichen Pflegeleistung mit, inwiefern sich Ambulante Pflege Kosten für Sie individuell ändern. Sollten Sie Befürchtungen haben, sich die volle Pflege, auch durch die Verteuerungen in allen Lebensbereichen, nicht mehr leisten zu können, kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular. Gemeinsam finden wir einen Pflegeplan, der für Sie finanzierbar ist und mögliche Zuschüsse. In Härtefällen kann beispielsweise die „Hilfe zur Pflege“ des Sozialamtes für Sie in Frage kommen. Wir freuen uns, Ihnen zu helfen.

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